Steuerfahndung: In die Ecke gedrängt
Der Druck auf tatsächliche und vermeintliche Steuersünder steigt. Manchmal bewegen sich die Fahnder mit ihren Methoden allerdings am Rande der Legalität. Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend und sie haben es schwer, sich zu wehren.
An den 10. Januar 2001 denkt Rudolf Fessel nur widerwillig zurück. “Das war mein persönlicher D-Day”, sagt der Kaufmann heute. Früh am Morgen machten sich bundesweit rund 200 Steuerfahnder auf den Weg. Ziel der Zugriffe: Erkenntnisse über Fessels Handelsgesellschaft für Computerteile und Zubehör. Die Beamten durchsuchten sein Haus im friesischen Jever, seine Betriebsgebäude in Nord- und Süddeutschland, Büros seiner Geschäftspartner und Banken. Nach der Razzia froren sie rund 5,5 Millionen Euro Umsatzsteuererstattungsansprüche ein. Sie ließen Geschäfts- und Privatkonten sperren. Sie bestellten Zwangshypotheken für seine Immobilien.
Der Verdacht: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Angeblich gehörte der friesische Computerteilehandel zu einem Umsatzsteuerkarussell - einem betrügerischen Geflecht von Scheinfirmen, die Warenlieferungen innerhalb der EU fingieren, um Umsatzsteuererstattungen zu erschleichen. Bis heute weist Fessel alle Vorwürfe zurück. In einem Eilverfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen versuchte er, zumindest die Freigabe seiner Umsatzsteuerguthaben zu erreichen. Das Gericht stellte dabei fest, dass die Vorwürfe der Fahnder “nicht konkret genug”, “vage”, “zu pauschal” oder “nicht zwingend” seien. Hingegen spreche einiges für “eine auf ordnungsgemäße Geschäfte ausgerichtete Geschäftstätigkeit” des seit 1984 existierenden Unternehmens.
Das half dem Mittelständler nicht. Die Richter wiesen das Finanzamt zwar an, die Umsatzsteuer zu erstatten. Bis zur Verhandlung in der Hauptsache sollte Fessel aber Sicherheiten stellen. Dazu war der Unternehmer nicht mehr in der Lage, weil seine Hausbanker nach der Großrazzia misstrauisch waren und ihm die Unterstützung verweigerten. Fessel musste Insolvenz anmelden. 85 Mitarbeiter verloren den Job. Experten beklagen, dass Steuerfahnder mit teils überzogenen Maßnahmen gegen vermeintliche Steuerhinterzieher vorgehen und mit zweifelhaften Durchsuchungsbeschlüssen die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre von Bürgern durchkämmen. “Es ist ein riesiges Problem, wenn solch massive Maßnahmen nur auf einem vagen Anfangsverdacht beruhen”, sagt Alexander Sommer, Fachanwalt für Steuerrecht bei Kullen Müller Zinser in Sindelfingen.
Immer wieder müssen Fahndungsaktionen sogar vom Verfassungsgericht überprüft werden. Neuerdings geraten ganze Branchen unter Generalverdacht. Rigoroser als früher wird das Vermögen von Beschuldigten vorsorglich arrestiert. Für Unternehmer kann dies schnell das Aus bedeuten. Umso wichtiger ist es, alle - allerdings begrenzten - Chancen der Gegenwehr zu nutzen und bei Fahndungen richtig zu reagieren. Bundesweit machen derzeit rund 4800 Steuerfahnder sowie auf Umsatzsteuer spezialisierte Sonderprüfer Jagd auf Steuerhinterzieher. Die Zahl der Kontrolleure wuchs seit dem Jahr 2000 um eine zweistellige Rate. Unterstützung erhalten die Finanzbeamten inzwischen durch eine rund 7000 Mann starke Zolltruppe, die auf illegale Beschäftigung angesetzt ist, aber auch Steuerdelikte verfolgt.
Erfolgsdruck. Mit der Zahl der Stellen erhöhte sich nicht nur der Aktionsradius der Beamten. Auch der Erfolgsdruck ist immens. “Eine Million Euro an Steuern pro Jahr soll ein Fahnder im Schnitt hereinholen”, sagt Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft. “Das ist die Richtschnur.” Dazu kommt: Bundes- und Landesregierungen propagieren seit Jahren die intensivere Bekämpfung des Steuerbetrugs. Der Bundesrechnungshof drängt auf effektivere Kontrollen. Nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts entstehen dem Fiskus allein durch Umsatzsteuerhinterziehung Schäden von 15 Milliarden Euro pro Jahr. Kein Wunder, dass in den Finanzämtern Alarmstimmung herrscht. Doch in diesem Klima wächst auch die Gefahr, dass Steuerfahnder über das Ziel hinausschießen. Sie haben weit reichende Kompetenzen. Sie können Schusswaffen tragen, Telefone überwachen, bei Gefahr im Verzug ohne richterlichen Beschluss durchsuchen, beschlagnahmen und verhaften. Auch Wilfried Wille, Bäcker aus Hannover, hat belastende Erfahrungen mit der Steuerfahndung. Als die Beamten am 4. Juni 1997 bei ihm klingelten, war er noch Inhaber von fünf Bäckereifilialen und beschäftigte 16 Mitarbeiter.
18 Steuerfahnder durchsuchten zeitgleich Bäckerei und Privatwohnung, sichteten Unterlagen beim Steuerberater. “Von oben bis unten wurde ich abgetastet”, sagt Wille. “Dabei hatte ich meine Arbeitskleidung noch an, weil ich gerade aus der Backstube kam.” Der Leidensweg, der 1997 begann, gipfelte 2003 in der Insolvenz des Unternehmens. Heute betreiben die Willes ein verkleinertes Geschäft - auf den Namen der Ehefrau. Hintergrund der Fahndungsaktion: Betriebsprüfer stießen auf Ungereimtheiten bei der Kassenabrechnung. Ihr Verdacht: Das Ehepaar Wille habe fünf Jahre lang Umsätze am Fiskus vorbeigeschleust. “Wir fielen aus allen Wolken”, sagt Wille. Die Razzia förderte zwar nichts zu Tage, was den Verdacht der Steuerhinterziehung erhärtet hätte - keine Konten in der Schweiz, keine teure Einrichtung, kein Hinweis auf Luxusreisen. Trotzdem setzten die Fahnder das Paar unter Druck: “Sie drohten sogar mit Aberkennung meines Meistertitels”, sagt Wille.
Zugeständnis. Nervlich am Ende erklärte sich das Paar bereit, eine Steuernachzahlung zu akzeptieren. Dafür nahmen die Willes ein Darlehen auf und kündigten ihre Lebensversicherung. Dann entdeckte ein Mitarbeiter des Kassenherstellers Fehler in der Software - die Hinterziehung löste sich in Luft auf. Ralf Thesing, Anwalt bei Schulze-Borges, Gretzinger&Garves aus Hannover, wirft der Steuerfahndung im Fall Wille Versäumnisse vor. “Die Beamten haben ihnen keine Chance gegeben, sich zu entlasten. Sie reagierten immer ungehaltener, je länger sich das Verfahren hinzog”, sagt Thesing.
Diese Vorwürfe weisen die Behörden von sich. Dass Beschuldigte sich unter massivem Druck von Fahndern bereit erklären, zu zahlen, kommt häufig vor. “Solche Verständigungen ersparen ihnen langwierige Prozesse mit ungewissem Ausgang”, sagt Rainer Spatscheck, Anwalt bei Streck Mack Schwedhelm in München. Im Fall Wille machte die Einigung den Steuer-GAU aber erst perfekt. Nach der Entdeckung des Kassenherstellers hoffte Wille, das Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Doch die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde abgelehnt. Eine Petition beim Niedersäch-sischen Landtag lief ins Leere. “Mörder können begnadigt werden, vermeintliche Steuerhinterzieher nicht”, sagt Wille verbittert.
Im Fall Fessel gibt es viereinhalb Jahre nach der Großrazzia weder einen Abschlussbericht der Ermittler noch Steuerbescheide. Mühevoll arbeiteten die Insolvenzverwalter mit finanzieller Unterstützung von Gläubigerbanken die Fakten auf. Für Anwälte und Banken steht danach fest: Fessel ist unschuldig. Insolvenzverwalter Edgar Grönda hat inzwischen eine Amtshaftungsklage auf den Weg gebracht und Untätigkeitsklage erhoben. Grönda ist überzeugt, dass die Verwaltung “nur noch auf Zeit spielt”.
In 120 Leitz-Ordnern mit Ermittlungsergebnissen sei bisher nichts vorhanden, “was den Vorwurf der Umsatzsteuerkarussellgeschäfte erhärtet”, so Grönda. Eigentlich sollen Gerichte die Steuerfahndungsaktivitäten kontrollieren. So werden etwa Durchsuchungen oder Beschlagnahmen im Regelfall von Amtsrichtern abgesegnet. Doch Experten wie Spatscheck bezweifeln, “dass die Richter immer über das nötige Fachwissen verfügen, um Steuerdelikte kritisch zu beurteilen”.
Sobald von “Steuerhinterziehung in Millionenhöhe” die Rede sei, verweigere kaum ein Amtsrichter seine Unterschrift. Da kommt es dann nicht mehr so genau darauf an, ob der Tatvorwuf konkret benannt ist, wie es das Bundesverfassungsgericht vorschreibt. Hinter vorgehaltener Hand ist von Insidern gelegentlich auch Drastischeres zu hören: „Wenn beispielsweise das Wort Umsatzsteuerbetrug im Raum steht, unterschreiben die Richter auch ein Frühstücksbrettchen“, heißt es. Keiner möchte sich vorwerfen lassen, dass er die Aufdeckung von Umsatzsteuerdelikten vereitelt hat. Für Wolfgang Joecks, Steuerstrafrechtsprofessor an der Universität Greifswald, steht fest: „Wir brauchen auf Steuerfälle spezialisierte Untersuchungsrichter.“ Doch solche Forderungen verhallen angesichts klammer Kassen.
Seriendurchsuchung. Die mangelnde Qualität der Durchsuchungsbeschlüsse ärgert Steuerstrafrechtler zunehmend. Jörg Schauf, Experte bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn, wirft den dortigen Ermittlungsbehörden vor, in diesem Jahr bei einem halben Dutzend Autohändlern mit “rechtswidrigen Seriendurchsuchungsbeschlüssen” agiert zu haben. Schauf stellte fest, dass der Verdacht auf Steuerhinterziehung gegen die Händler in den Beschlüssen stets mit Geschäftsbeziehungen zu denselben vermeintlichen Betrugsfirmen im Ausland begründet wurde. “Die Beschlüsse sahen alle gleich aus”, sagt Schauf.
“Dabei unterhielten die durchsuchten Unternehmen teils gar keine Geschäftskontakte zu den aufgelisteten Firmen.” So würden Beschlüsse aufgebläht und sachgerechte Prüfungen durch Ermittlungsrichter seien kaum noch möglich. Die Staatsanwaltschaft in Bonn weist die Vorwürfe zurück. Unter dem Strich nehme die Verwaltung deutsche Geschäftsleute dafür in Anspruch, dass Abnehmer im Ausland ihre Umsatzsteuer nicht korrekt bezahlten, so Schauf. Selbst wenn hiesige Unternehmer korrekte Papiere über Ausfuhren vorlegen und alle vorgeschriebenen Informationen über ihre Abnehmer eingeholt hätten, kenne die Steuerfahndung häufig kein Pardon. “Unseres Erachtens ist das Vorgehen durch das Steuerrecht nicht gedeckt”, sagt Schauf. Seine Kanzlei hat dazu umfangreiche Gutachten verfasst. Doch die Finanzverwaltung bleibt bei ihrer Gangart. Schauf kennt zahlreiche Unternehmer, die ihre Exporte vorsichtshalber gestoppt haben. So werde der EU-Binnenhandel belastet.
Generalverdacht. Der Bundesverband freier Kfz-Händler unterstützt derzeit 143 Unternehmer bei Steuerverfahren, die “nach eingehender Prüfung unbegründet sind”, so Vorstand Ansgar Klein. Neben Autohändlern stehen auch Handyvertreiber und Computerhändler generell unter Verdacht. Nach internen Anweisungen sollen Fahnder speziell diese Sparten verschärft kontrollieren. Besonders im Blickfeld stehen Unternehmen mit hohem Exportanteil und starkem Umsatzwachstum. Verdächtig sind nach Fahnderlogik auch Privatleute, die etwa Auslandsimmobilien, teure Autos oder Luxusgüter wie Segel- oder Motoryachten kaufen. Einen krassen Fall erlebte Kerstin Kamp, eine 43-jährige Kauffrau aus Ilsede bei Braunschweig.
Nach dem Tod ihres Mannes erhielt sie eine steuerfreie Lebensversicherung ausgezahlt. Damit kaufte sie ihrem Schwager für 45000 Euro eine Motoryacht ab. Den für den Schwager zuständigen Finanzbeamten fiel das auf. Woher hatte die Frau das Geld? Schon der Schwager verwies auf den Todesfall und die Lebensversicherung. Trotzdem wurde die Fahndung tätig, recherchierte beim Standesamt. Dort war der Tod von Peter Kamp nicht aktenkundig. Kein Wunder, denn er war in den Niederlanden verstorben und die entsprechenden Dokumente lagen hiesigen Behörden noch nicht vor.
Statt nun bei der Ehefrau Unterlagen anzufordern, erwirkten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Eheleute Kamp sowie ihre Hausbank. Obwohl Kerstin Kamp die Sterbeurkunde und eine Rechnung über Beerdigungskosten sofort vorlegte, setzten die Beamten die Durchsuchung fort und beschlagnahmten Papiere - als mögliche Beweise für die Steuerhinterziehung. Erst als die Frau einen Anwalt beauftragte, stellte die Fahndung das Verfahren ein. “Es ist absolut unverhältnismäßig, gleich das volle Programm mit Durchsuchung und Beschlagnahme zu fahren”, kritisiert Axel Gretzinger, ihr Anwalt aus Hannover. Zudem hätten die Beamten die Durchsuchung abbrechen müssen, als die Frau die Unterlagen vorlegte. “Ohne den Anflug eines Unrechtsbewusstseins haben sie einfach weitergemacht”, kritisiert Gretzinger.
Zufallsfunde. Alexander Keller, Rechtsanwalt und Vorstand der Stiftung Projustitia in Heidelberg, fürchtet, dass hinter vorschnellen Durchsuchungen und unpräzisen Tatvorwürfen Methode steckt: “Oft hoffen die Fahnder einfach auf Zufallsfunde, die ihnen Ermittlungen in ganz neue Richtungen ermöglichen.” Ein verfassungsrechtlich bedenkliches Vorgehen, so Keller. Auch die Durchsuchungsmethoden sind zuweilen rüde. Die vermeintlichen Steuersünder werden überrumpelt und eingeschüchtert. Annette Parsch, Anwältin bei Projustitia, berichtet über die groß angelegte Durchsuchung einer mittelständischen Firma in Süddeutschland wegen Ungereimtheiten in Bilanzen. Nur die minderjährige Tochter war zugegen, als die Fahnder das Privathaus filzten. “Das Kind durfte die Eltern nicht anrufen”, sagt Parsch. Ein Beamter habe der verunsicherten Tochter erklärt, ihre Eltern müssten für Jahre ins Gefängnis. Eine haltlose Behauptung: Das Verfahren wurde gegen eine geringfügige Geldbuße eingestellt.
“Im Zuge von Durchsuchungen finden nicht selten inoffizielle Vernehmungen statt, ohne dass die Betroffenen vorher über ihre Rechte aufgeklärt wurden”, kritisiert Anwalt Keller. Wenig zimperlich sind Fahnder auch, wenn es um Beschlagnahmen geht. Diese bittere Erfahrung machten Berater einer Hamburger Wirtschaftskanzlei. Mit dem Vorwurf, einer der Anwälte habe Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Mandanten geleistet, durchsuchten Steuerfahnder die Büros. Sie beschlagnahmten nicht nur Daten des beschuldigten Anwalts, sondern den kompletten Datenbestand der Sozietät. Pikant: Die Kanzlei führt regelmäßig Steuerstrafverfahren.
Nun war die Fahndung plötzlich im Besitz von Informationen über zahlreiche Fälle, die mit der Durchsuchungsanordnung nichts zu tun hatten. “Die Lage war für die Kanzlei bedrohlich”, schildert Wulf Berend Petersson, der die rechtliche Vertretung der Kollegen übernahm. Es blieb nur der Weg, die Auswertung des Datenmaterials mit allen Mitteln zu verhindern. Petersson kämpfte dafür bis zum Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter stellten im Frühjahr unmissverständlich klar: Diese Totalbeschlagnahme verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und verletzt durch das Grundgesetz geschützte Rechte von Anwälten und Mandanten.
Die Ermittler hätten sich auf ihren Verdachtsfall beschränken müssen (2 BvR 1027/02). Trotz solcher Grundsatzurteile bleibt das Problem überzogener Beschlagnahme virulent. Kein Wunder, negative Folgen für ein Verfahren müssen die Fahnder meist nicht fürchten. “Selbst wenn Durchsuchungen und Beschlagnahmen den rechtlichen Vorgaben nicht genügen, folgt daraus kein generelles Verwertungsverbot”, so Anwalt Spatscheck.
Arrestschulung. Nicht nur bei Computern oder bei Handys greifen die Beamten zu. Besonders wichtig ist es ihnen, alle vorhandenen Vermögenswerte zu sichern. In den vertraulichen “Zentralen Fahndungs-Nachrichten”, die Beamte in allen Bundesländern nutzen, werden alle Feinheiten von Vermögensarresten propagiert. Ein “Leitfaden Vermögenabschöpfung” soll ausdrücklich “Berührungsängste” bei den Finanzbeamten abbauen.
Erste Verhaltensmaßregel: “Bei möglicher Hinterziehung von 25000 Euro (Gesamtschaden inklusive Zinsen) ist besondere Aufmerksamkeit geboten.” Schon vor der Durchsuchung sollen die Beamten in diesen Fällen in Steuerakten nach Vermögenswerten suchen. Die Fahnder haben inzwischen entdeckt, dass die bis dato eher selten angewandte Arrestierung nach Strafprozessrecht Vorteile hat. “Sie kommt bei uns zunehmend zum Einsatz”, sagt Hans-Joachim Hesse, Leiter der Steuerfahndung Essen. Dazu reicht ein einfacher Tatverdacht. Nach dem sonst üblichen Verfahren muss der Steueranspruch zuvor zumindest genau ermittelt werden.
Steuerzahler, die unschuldig in die Fänge der Fahnder geraten oder mit überzogenen Arresten belegt werden, sind auch gleich in ihrer Verteidigung eingeschränkt. Es fehlt meist das Geld, Anwälte zu bezahlen. “Solche Verfahren zermürben, weil sie sich über Jahre hinziehen können, ohne dass absehbar ist, was noch passiert”, sagt Hanno Kiesel, Steueranwalt und Strafrechtsexperte von Ernst&Young in Stuttgart. Der 63-jährige Rudolf Fessel befürchtet inzwischen, dass er den Ausgang seines Verfahrens nicht mehr erlebt: “Trotzdem kämpfe ich weiter.”
von Ruth Bohnenkamp
Capital, 07.09.2005
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